Versicherungen und Bedingungen
Das Verständnis deiner Mietversicherung, Mietbedingungen und Stornierungsrichtlinie ist für eine reibungslose und stressfreie Reise unerlässlich. Bei Lotus Car Rental setzen wir auf vollständige Transparenz – keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen.


Möðrudalsöræfi, Island
23. Mai 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versicherungen
Wir bei Lotus Car Rental möchten Ihnen während Ihrer Reise ein beruhigendes Gefühl geben. Wir bieten die wohl beste Mietwagenversicherung, die in Island erhältlich ist: den Platinum-Versicherungsplan mit einer Haftung/Selbstbeteiligung von 0 ISK, der Flussdurchquerungen, Schäden am Fahrwerk, Motor, Getriebe und mehr abdeckt. Roadside Protection Premium ist als separates optionales Zusatzpaket für jede Versicherungsstufe erhältlich. Die Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten ist in allen Anmietungen enthalten.
Weitere Informationen zu unseren Versicherungsoptionen finden Sie hier.
Debitkarten-Vorautorisierung und Kaution
Für alle Anmietungen gelten die vollständigen Geschäftsbedingungen des Mietvertrags zum Zeitpunkt der Anmietung. Zu Beginn jeder Anmietung wird zu Sicherheitszwecken eine Debitkarten-Vorautorisierung und eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der gewählten Versicherung erhoben, auch wenn ein Gutschein die Mietkosten abdeckt. Diese Kaution wird nach einer gründlichen Inspektion durch Lotus Car Rental am Ende der Mietdauer freigegeben, sofern keine Schäden, Bußgelder oder ausstehenden Kosten festgestellt wurden. Die Debitkarten-Vorautorisierung oder Kaution kann zur Deckung zusätzlicher Kosten verwendet werden, etwa für Zusatzversicherungen, Parkstrafen, Schäden, Tunnelgebühren oder sonstige Kosten, die aus der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter entstehen.
Hinweis: Mieter, die den Platinum-Versicherungsplan erwerben, sind von der Zahlung einer Kaution befreit. Für den Gold-Versicherungsplan beträgt die Kaution 65.000 ISK, für den Silver-Versicherungsplan 150.000 ISK, und werden alle Versicherungen abgelehnt, beträgt sie 500.000 ISK.
Kreditkarten-Vorautorisierung
Für alle Anmietungen gelten die vollständigen Geschäftsbedingungen des Mietvertrags zum Zeitpunkt der Anmietung. Zu Beginn jeder Anmietung wird aus Sicherheitsgründen eine Kreditkarten-Vorautorisierung vorgenommen, auch wenn ein Gutschein die Mietkosten abdeckt. Diese Kreditkarten-Vorautorisierung kann zur Begleichung zusätzlicher Kosten verwendet werden, einschließlich Zusatzversicherungen, Parkstrafen, Schäden oder sonstiger Kosten im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug, die aus der Nutzung durch den Mieter entstehen. Bei allen Buchungen, bei denen der gesamte optionale Versicherungsschutz abgelehnt wurde, wird bei der Abholung eine Kaution von 500.000 ISK erhoben.
Altersanforderung und Führerschein
Alle Fahrer müssen seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und diesen zu Beginn der Anmietung vorlegen.
Das Mindestalter für die Anmietung kleiner und mittelgroßer Fahrzeuge sowie der Modelle Dacia Duster und RAV4 mit Dachzelt beträgt 20 Jahre.
Für große Fahrzeuge, Luxusfahrzeuge, 9-Sitzer-Vans, California-Modelle und Hilux-Camper beträgt das Mindestalter 23 Jahre. Weitere Einzelheiten finden Sie unter „Unsere Fahrzeuge".
Für Mieter, die die Mindestaltersanforderungen nicht erfüllen oder ihren gültigen Führerschein nicht seit mindestens 12 Monaten besitzen, fällt eine Junglenker-Gebühr (Young Driver Fee) an, wie im obigen Abschnitt „Altersanforderung und Führerschein" angegeben.
Stornierungsbedingungen
• Bei Stornierungen, die 24 Stunden oder mehr vor der geplanten Abholzeit erfolgen, wird der volle Betrag erstattet.
• Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Abholzeit werden nicht erstattet. Kunden, die ihre Anmietung im Voraus bezahlt haben, haben jedoch die Möglichkeit, einen Gutschein über den vollen Buchungsbetrag zu erhalten. Der Gutschein kann für zukünftige Anmietungen bei uns verwendet werden.
Dies gilt auch für Stornierungen infolge von Flugannullierungen aufgrund von Wetterbedingungen oder Entscheidungen der Fluggesellschaft. Wird Ihr Flug annulliert und fällt Ihre Stornierung in das 24-Stunden-Erstattungsfenster, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung, sind jedoch weiterhin zum Erhalt eines Gutscheins über den vollen Buchungsbetrag berechtigt, der für zukünftige Anmietungen verwendet werden kann.
Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht zur geplanten Abholzeit abholen, ohne die Buchung storniert oder Lotus Car Rental kontaktiert zu haben, wird die Buchung als Nichterscheinen (No-Show) behandelt. 24 Stunden nach der geplanten Abholzeit verfällt der gesamte Buchungsbetrag, ohne Rückerstattung oder Gutschein.
Ist keine Zahlung mit der Buchung verknüpft, behält sich Lotus Car Rental das Recht vor, die Reservierung 6 Stunden nach der geplanten Abholzeit ohne Ankündigung zu stornieren, falls der Mieter das Fahrzeug nicht abholt oder eine Verspätung, etwa durch einen verspäteten oder annullierten Flug, mitteilt. In solchen Fällen ist Lotus Car Rental nicht verpflichtet, das Fahrzeug über diesen Zeitraum hinaus bereitzuhalten.
Diese Richtlinie gilt für alle ab dem 23.06.2026 gebuchten Fahrzeuge.
Abhol- und Rückgabeservice
Abholung und Rückgabe sind im Büro von Lotus Car Rental in Keflavik ohne zusätzliche Kosten möglich. Zwischen dem internationalen Flughafen Keflavik und unserem Büro verkehrt ein kostenloser Shuttleservice. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.
Verspätete oder vorzeitige Rückgaben
Verspätete Rückgaben, die die geplante Rückgabezeit um mehr als eine Stunde überschreiten, führen zur Berechnung eines zusätzlichen Tages. Der/die Mieter kann/können das Fahrzeug vor der geplanten Rückgabezeit zurückgeben. Eine Rückerstattung für eine etwaige Preisdifferenz wird gewährt, wenn Lotus Car Rental mindestens 24 Stunden vor der geplanten Abholzeit über die vorzeitige Rückgabe informiert wird; andernfalls erfolgt keine Rückerstattung.
Kraftstoff
Ihr Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben – bitte geben Sie es ebenso zurück. Wenn Sie ein Elektrofahrzeug mieten, geben Sie es mit mindestens 50 % Akkuladung zurück. Eine Rückgabe mit weniger als vollem Tank oder unter 50 % Ladung führt zu einer Nachfüllgebühr zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3.500 ISK. Der/die Mieter haftet/haften vollständig für die Reparaturkosten, wenn der falsche Kraftstoff verwendet wird.
Fahrzeugtypen
Wir bemühen uns stets, Ihnen genau das von Ihnen gebuchte Fahrzeug bereitzustellen, und tun unser Bestes, damit Ihr reserviertes Fahrzeug für Sie bereitsteht. In Ausnahmefällen, etwa bei einem unvorhergesehenen mechanischen Problem oder einer verspäteten Rückgabe, behält sich Lotus Car Rental jedoch das Recht vor, Ihr Fahrzeug zu ersetzen. In solchen Fällen stellen wir Ihnen ohne Aufpreis stets ein Fahrzeug derselben oder einer höheren Klasse zur Verfügung.
Vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen
Im Falle eines Zusammenstoßes oder Unfalls muss der Mieter unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden sowie Lotus Car Rental benachrichtigen. Der/die Mieter darf/dürfen den Unfallort nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist oder Lotus Car Rental die Erlaubnis dazu erteilt hat.
Die Nichteinhaltung der Bedingungen dieses Vertrags kann dazu führen, dass der/die Mieter alle dem Eigentümer entstandenen Verluste und Schäden tragen muss/müssen. Der/die Mieter erklärt/erklären sich bereit, das oben genannte Fahrzeug zu mieten, und entscheidet/entscheiden sich, alle im Rahmen dieses Vertrags fälligen Beträge mit den in diesem Dokument angegebenen Zahlungsdaten zu begleichen. Der/die Mieter ist/sind nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von Lotus Car Rental Pannenhilfe oder mechanische Dienstleistungen für das Fahrzeug zu beauftragen. Ohne eine solche Zustimmung entstandene Kosten trägt der Mieter vollständig.
Der/die Mieter übernimmt/übernehmen zudem die Verantwortung für alle Verkehrsverstöße. Für nicht bezahlte Bußgelder oder die verzögerte Bearbeitung von Verstößen fällt eine Bearbeitungsgebühr von 2.800–6.000 ISK an.
Verantwortung des Mieters
Der/die Mieter ist/sind dafür verantwortlich, den Stand von Frostschutzmittel, AdBlue und Öl im Fahrzeug aufrechtzuerhalten. Etwaige entstandene Kosten werden gegen Vorlage eines Belegs erstattet. Im Falle einer Fahrzeugstörung oder bei Anzeichen einer Überhitzung muss der/die Mieter das Fahrzeug unverzüglich anhalten; andernfalls kann der/die Mieter haftbar gemacht werden, und es kann zum Verlust der Kaution kommen.
Steuern
Alle Preise enthalten, sofern zutreffend, eine lokale Mehrwertsteuer (MwSt.) von 24 %. Versicherungsschutz ist nach isländischem Recht von der Mehrwertsteuer befreit. Lotus Car Rental ehf. handelt als Versicherungsvertreiber im Auftrag von Sjóvá-Almennar tryggingar hf. und ist bei der isländischen Zentralbank als zum Vertrieb von Versicherungen zugelassene Stelle registriert.
Straßensteuer (Road Tax)
Ab dem 1. Januar 2026 schreibt das isländische Recht vor, dass Mietwagenunternehmen für jeden Miettag eine Straßensteuer berechnen.
Satz: 1.550 ISK/Tag (ca. 10,50 € / 12,50 $) (inkl. Bearbeitungsgebühr).
Lotus Car Rental schließt diese Gebühr aus Gründen der vollständigen Transparenz für Buchungen, die nach dem 23. Dezember 2025 vorgenommen werden, in den Mietpreis ein. Für Buchungen vor dem 23. Dezember 2025 wird die Straßensteuer hinzugefügt und bei Ankunft bezahlt.
Wir schließen diese Gebühr in Ihren Mietpreis ein, damit Sie die Gesamtkosten stets vor Ihrer Reise kennen – keine Überraschungen bei Abholung oder Rückgabe.
Zahlung
Für spezielle Zahlungswünsche oder Anfragen zu Ihrer Fahrzeugmiete schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: lotus@lotuscarrental.is.
Servicegebühr
Die Fahrzeugabholgebühr nach einem Schaden beträgt 400 ISK pro km, mit einer Mindestgebühr von 35.000 ISK. Die Liefergebühr für einen Ersatzschlüssel bei Verlust der Fahrzeugschlüssel beträgt 300 ISK pro km.
Sonstige Gebühren
• Verlust/Beschädigung eines Typ-2-Ladekabels: Gebühr von 50.000 ISK
• Verlust/Beschädigung eines 220V-Ladekabels: Gebühr von 70.000 ISK
• Verlust/Beschädigung eines GPS-Geräts: Gebühr von 45.000 ISK
• Verlust/Beschädigung eines Wi-Fi-Dongles: Gebühr von 15.000 ISK
• Verlust/Beschädigung einer Sitzerhöhung: Gebühr von 15.000 ISK
• Verlust/Beschädigung eines Kindersitzes: Gebühr von 60.000 ISK
• Verlust/Beschädigung einer Dachbox: Gebühr von 100.000 ISK
Mietvertrag
Pflichten des Mieters
1. Der/die Mieter erklärt/erklären sich mit den Bestimmungen dieses Mietvertrags einverstanden und hat/haben eine Kopie davon erhalten.
2. Der/die Mieter wird/werden das Fahrzeug zurückgeben:
a. mit allem Zubehör (einschließlich Reifen, Ladekabeln und Werkzeug) im selben Zustand wie bei der Übernahme, abgesehen von normalem Verschleiß durch den Gebrauch (von Lotus Car Rental getragen).
b. an dem in diesem Vertrag angegebenen Datum, sofern später nichts anderes vereinbart wird.
c. auf dem Gelände von Lotus Car Rental, sofern nicht anders angegeben.
d. mit vollem Tank des entsprechenden Kraftstoffs. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird dem Mieter der fehlende Kraftstoff zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3.500 ISK berechnet. Der/die Mieter haftet/haften vollständig für alle Reparaturkosten, wenn der falsche Kraftstoff verwendet wird.
e. Handelt es sich um ein Elektrofahrzeug, wird/werden der/die Mieter das Fahrzeug auf über 50 % Akkuladung aufladen. Andernfalls wird eine Servicegebühr gemäß den Bedingungen des Vermieters berechnet.
3. Geben der/die Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück oder erklären nicht ihre Absicht, den Mietvertrag zu verlängern, sind Lotus Car Rental oder die Polizei berechtigt, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung und auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen. Die Verlängerung des Mietvertrags bedarf der Zustimmung von Lotus Car Rental. Gibt der/die Mieter das Fahrzeug 1 Stunde oder später nach Ablauf des Mietvertrags zurück, ist Lotus Car Rental berechtigt, den vollen Tagessatz der jeweiligen Buchung zu berechnen. Für jeden weiteren Tag, an dem das Fahrzeug nicht zurückgegeben wird, ist Lotus Car Rental berechtigt, den vollen Tagessatz für jeden solchen Tag zuzüglich aller sonstigen entstandenen Kosten zu berechnen.
4. Geben der/die Mieter das Fahrzeug vor dem vereinbarten Rückgabedatum zurück, wird für den ungenutzten Mietzeitraum keine Rückerstattung gewährt. Um für eine Rückerstattung aufgrund einer Änderung der Mietdaten oder der Abholzeit in Frage zu kommen, muss der Mieter Lotus Car Rental mindestens 24 Stunden vor der geplanten Abholzeit benachrichtigen.
5. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und zu fahren. Nur die auf der ersten Seite des Vertrags namentlich genannten Fahrer sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Wird das Fahrzeug von einer nicht in diesem Vertrag genannten Person gefahren, erlischt jeglicher in diesem Mietvertrag genannte Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung, und diese Person sowie der Mieter haften gesamtschuldnerisch und vollständig für alle daraus entstehenden Schäden, Verletzungen und Kosten. Der/die Mieter haftet/haften für Schäden aus der Nutzung des Fahrzeugs, für die keine Entschädigung durch die Versicherung des Fahrzeugs geleistet wird. Dies umfasst Schäden am Fahrzeug und/oder Verletzungen von Insassen sowie Abschleppkosten zur Bergung des Fahrzeugs aufgrund folgender Umstände:
a. Fahren abseits der Straße und Fahren an Orten, an denen das Fahren verboten ist.
b. Durchqueren von Flüssen oder Gewässern jeglicher Art – nicht abgedeckt durch eine Versicherung, ausgenommen das Platinum-Versicherungspaket (River Crossing Protection / Flussdurchquerungsschutz).
c. Vorsätzliche Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.
d. Konsum von Rauschmitteln durch den Fahrer.
e. Fahrzeugnutzung, die gegen isländisches Recht und/oder die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.
6. Im Falle eines Zusammenstoßes oder Unfalls hat/haben der/die Mieter unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden sowie Lotus Car Rental über den Vorfall zu benachrichtigen. Der/die Mieter darf/dürfen den Unfallort nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist oder Lotus Car Rental die Erlaubnis dazu erteilt hat.
7. Die Anzahl der Kilometer (km), die das Fahrzeug während der Geltungsdauer dieses Vertrags gefahren wird, wird anhand des vom Hersteller mitgelieferten Kilometerzählers ermittelt. Der/die Mieter hat/haben Lotus Car Rental so bald wie möglich zu benachrichtigen, falls der Kilometerzähler defekt ist oder während der Mietdauer ausfällt.
8. Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, Lotus Car Rental auf Verlangen Folgendes zu zahlen:
a. eine Kaution in Höhe der voraussichtlichen Kosten der Fahrzeugmiete.
b. Zahlt der Mieter mit Debitkarte, wird zu Beginn der Miete eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung des gewählten Versicherungspakets erhoben: Platinum-Versicherungsplan: 0 ISK (keine Kaution erforderlich). Gold-Versicherungspaket: 65.000 ISK. Silver-Versicherungspaket: 150.000 ISK. Lehnt der Mieter den gesamten optionalen Versicherungsschutz ab, wird bei der Abholung eine Kaution von 500.000 ISK erhoben, zahlbar per Debit- oder Kreditkarte. Die Kaution wird nach einer gründlichen Inspektion des Fahrzeugs durch Lotus Car Rental am Ende der Mietdauer freigegeben, sofern keine Schäden, Bußgelder oder ausstehenden Kosten festgestellt wurden.
c. alle Kosten, die Lotus Car Rental entstehen, um das Fahrzeug auf das Firmengelände zurückzubringen, wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt abgestellt wurde, unabhängig vom Zustand des Fahrzeugs, der Straßen oder des Wetters. Sowie alle weiteren Kosten, die durch die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter im Rahmen dieses Vertrags entstehen.
9. Der/die Mieter ist/sind nicht berechtigt, Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug oder seinem Zubehör vornehmen zu lassen oder das Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung von Lotus Car Rental als Sicherheit zu hinterlegen. Der/die Mieter ist/sind nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von Lotus Car Rental Pannenhilfe oder mechanische Dienstleistungen für das Fahrzeug zu beauftragen. Ohne eine solche Zustimmung entstandene Kosten trägt der Mieter vollständig.
10. Der/die Mieter darf/dürfen nur mit Fahrzeugen auf F-Straßen fahren, die von Lotus Car Rental für die F-Straßen-Nutzung zugelassen sind. Alle Fahrzeuge mit Zweiradantrieb, 9-Sitzer-Vans und Elektrofahrzeuge sind auf keinen F-Straßen erlaubt.
11. Der/die Mieter haftet/haften für alle Parkgebühren und Bußgelder wegen Verstößen gegen die Verkehrsgesetze. Für nicht bezahlte Bußgelder, Tunnelgebühren oder die verzögerte Bearbeitung von Verkehrsverstößen im Namen des Mieters fällt eine Bearbeitungsgebühr von 2.800–6.000 ISK an.
12. Der/die Mieter ist/sind nicht berechtigt, das Fahrzeug zur entgeltlichen Personenbeförderung zu nutzen, es an Dritte zu verleihen oder unterzuvermieten.
13. Sollte/sollten der/die Mieter zu irgendeinem Zeitpunkt während der Mietdauer eine Fehlfunktion, einen Defekt oder einen Schaden am Fahrzeug oder seiner Ausstattung feststellen, sind diese Lotus Car Rental unverzüglich zu melden.
14. Dem/den Mieter ist es strengstens untersagt, mit irgendeinem Fahrzeug den Fluss Krossá auf der F249 zu durchqueren.
15. Im Falle eines platten Reifens hat/haben der/die Mieter zunächst zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, den beschädigten Reifen mit dem mitgelieferten Ersatzreifen oder dem mitgelieferten Reifenreparaturset zu ersetzen, sofern dies sicher möglich ist. Pannenhilfe darf nur angefordert werden, wenn der Ersatzreifen oder das Reparaturset nicht verfügbar ist, nicht verwendet werden kann oder ein ernsthafter Versuch, das Problem zu beheben, erfolglos geblieben ist. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, fallen Einsatzgebühren an.
16. Alle Fahrer müssen seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und diesen zu Beginn der Miete vorlegen. Das Mindestalter für die Anmietung kleiner und mittelgroßer Fahrzeuge, einschließlich Dacia Duster und RAV4 mit Dachzelt, beträgt 20 Jahre. Für große Fahrzeuge, Luxusfahrzeuge, 9-Sitzer-Vans, California-Modelle und Hilux-Camper beträgt das Mindestalter 23 Jahre. Für Mieter, die die oben genannten Mindestaltersanforderungen nicht erfüllen oder ihren gültigen Führerschein nicht seit mindestens 12 Monaten besitzen, fällt eine Junglenker-Gebühr (Young Driver Fee) an.
Pflichten von Lotus Car Rental
17. Lotus Car Rental stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bereit und stellt sicher, dass es allen Anforderungen entspricht. Lotus Car Rental behält sich das Recht vor, Fahrzeuge zu ersetzen, falls der reservierte Fahrzeugtyp nicht verfügbar ist; in diesem Fall wird ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug bereitgestellt.
18. Im Falle einer Fahrzeugstörung aufgrund normaler Abnutzung oder anderer nicht dem Mieter zuzurechnender Umstände wird Lotus Car Rental so schnell wie zumutbar entweder ein Ersatzfahrzeug bereitstellen oder den Mieter an einen autorisierten Servicepartner zur Reparatur verweisen. Der Mieter hat den Anweisungen von Lotus Car Rental hinsichtlich der Behandlung einer Panne oder Störung Folge zu leisten und darf ohne vorherige Zustimmung von Lotus Car Rental keine eigenständigen Reparaturen, Abschleppdienste und/oder Pannenhilfe veranlassen. Lotus Car Rental haftet nicht für mittelbare, beiläufige oder Folgeschäden, die sich aus der Miete oder aus einer Fahrzeugstörung, Panne, einem Unfall oder einer Verzögerung ergeben. Dies umfasst unter anderem verpasste oder annullierte Flüge, verpasste Touren oder Aktivitäten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, alternative Transportmittel, Zeitverlust oder Störungen der Reisepläne, unabhängig davon, ob Lotus Car Rental auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde oder nicht.
19. Lotus Car Rental informiert ausländische Mieter über die isländischen Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und Vorschriften, die das Fahren abseits der Straße verbieten. Lotus Car Rental weist insbesondere auf die Gefahr durch Tiere auf den Straßen hin.
20. Lotus Car Rental informiert den/die Mieter über den Inhalt des Vertrags, insbesondere über die Pflichten, die der/die Mieter mit der Unterzeichnung übernimmt/übernehmen.
21. Lotus Car Rental übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen oder mit diesem transportiert werden, ob durch den Mieter oder Dritte. Dies umfasst Verlust, Diebstahl oder Beschädigung solcher Gegenstände während der Mietdauer. Lotus Car Rental ist ebenfalls nicht verantwortlich für Gegenstände, die nach der Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen werden. Auf Anfrage und sofern der Gegenstand gefunden wird, unternimmt Lotus Car Rental zumutbare Anstrengungen, um die Rückgabe des Gegenstands an seinen Eigentümer zu veranlassen.
22. Möchte Lotus Car Rental die Nutzung des Fahrzeugs hinsichtlich seiner Ausstattung und/oder der Straßenverhältnisse einschränken, ist dies vor Unterzeichnung dieses Vertrags schriftlich festzuhalten.
23. Lotus Car Rental unterhält eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Geschäftsbetrieb.
Versicherung
24. Lotus Car Rental ehf. handelt als Versicherungsvertreiber im Auftrag von Sjóvá-Almennar tryggingar hf. Lotus ist bei der isländischen Zentralbank als zum Vertrieb von Versicherungen zugelassene Stelle registriert.
25. Mit Annahme des Mietvertrags akzeptiert der Mieter, dass Sjóvá-Almennar über diesen Mietvertrag und seine Parteien informiert wird.
26. Produktinformationsblätter mit den wesentlichen Angaben zur Versicherung (IPID) sind auch auf der Website von Sjóvá-Almennar zu finden.
27. Lotus Car Rental behält sich auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Parteien eine Vergütung oder Provision vom Mieter für alle erworbenen Versicherungen vor.
28. Die Mietgebühr beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugversicherung, die eine Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung sowohl für den Fahrer als auch für den Fahrzeughalter umfasst. Die Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten wird gemäß den jeweils geltenden Deckungsgrenzen des isländischen Rechts bereitgestellt.
29. Lotus Car Rental führt eine Sichtprüfung des Fahrzeugzustands zum Zweck einer Risikobewertung für die Versicherung durch und schließt etwaige Schäden, die vor Inkrafttreten der Versicherung am Fahrzeug entstanden sind, vom Versicherungsschutz aus. Mit Annahme dieses Mietvertrags bestätigt der Mieter, das Fahrzeug in gutem Zustand erhalten zu haben.
30. Die Versicherungsbedingungen sind unter „Skilmálar" zu finden und Bestandteil dieser Bedingungen. Dem Mieter wird zudem empfohlen, sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sjóvá auf der Website vertraut zu machen, die für alle Versicherungspolicen von Sjóvá gelten.
31. Je nach Art des Schadens und gewähltem Versicherungsschutz kann/können der/die Mieter bis zur Höhe des vollen Fahrzeugwerts haftbar gemacht werden. Mieter haben die Möglichkeit, zusätzlichen Schadenschutz wie folgt zu erwerben:
a. Silver-Versicherungspaket
• Haftpflichtversicherung (Third-Party Liability): Deckt Schäden gegenüber Dritten ab, mit nach isländischem Recht festgelegten Deckungsgrenzen. Dies gilt auch für die individuelle Fahrerhaftung.
• Super Collision Damage Waiver (SCDW): Reduziert die finanzielle Haftung des Mieters im Falle eines Zusammenstoßes. Selbstbeteiligung: 150.000 ISK pro Vorfall. Der SCDW gilt nicht bei: Fahren auf gesperrten Straßen; Fahren abseits der Straße; Fahren in verbotenen Bereichen; Vorfällen mit Tieren; oder bei jedem anderen in diesem Vertrag genannten Ausschluss.
• Diebstahlschutz (Theft Protection, TP): Deckt den Diebstahl des Mietfahrzeugs ab. Gilt nicht, wenn das Fahrzeug unverschlossen gelassen wird oder die Schlüssel im oder am Fahrzeug verbleiben.
b. Gold-Versicherungspaket (setzt Silver voraus)
• Beinhaltet alle Silver-Leistungen und bietet zusätzlich folgenden Schutz:
• Super Collision Damage Waiver (SCDW): reduzierte Selbstbeteiligung auf 65.000 ISK pro Vorfall.
• Schotterschutz (Gravel Protection, GP): Deckt Schäden an Windschutzscheibe, Scheinwerfern, vorderem Stoßfänger, Spiegeln, Motorhaube oder anderen Fahrzeugteilen ab, die durch Schotter oder Steine verursacht werden, die von einem anderen Fahrzeug, einer Maschine oder einer Person auf das Auto geschleudert werden. Dieser Schutz deckt keine Schäden am Kühler oder Motor ab.
• Sand- und Aschenschutz (Sand & Ash Protection, SAAP): Deckt Schäden an Windschutzscheibe, Scheinwerfern, vorderem Stoßfänger, Spiegeln, Motorhaube oder anderen Fahrzeugteilen ab, die durch auf das Fahrzeug geblasenen Sand oder Asche verursacht werden.
c. Platinum-Versicherungspaket (setzt Silver voraus)
• Beinhaltet alle Silver- und Gold-Leistungen und bietet zusätzlichen Schutz: 0 ISK Selbstbeteiligung für alle im Platinum-Paket abgedeckten Ereignisse.
• Reifenversicherung: Deckt Schäden an Reifen und Felgen durch Straßenverhältnisse ab. Deckt keine Schäden durch Fahren abseits der Straße, Fahren auf gesperrten Straßen oder vorsätzlichen Missbrauch ab.
• Flussdurchquerungsschutz (River Crossing Protection) (nur 4x4-Fahrzeuge, nicht gültig für VW California): Deckt Wasserschäden an Motor, Getriebe und Kühler beim Durchqueren von Flüssen ab. Nur gültig für 4x4-Fahrzeuge, die von Lotus Car Rental für die F-Straßen-Nutzung zugelassen sind. Gilt unter keinen Umständen für das Durchqueren des Flusses Krossá auf der F249.
• F-Straßen-Versicherung (nur 4x4-Fahrzeuge): Deckt Schäden ab, die beim Fahren auf F-Straßen (Hochlandstraßen) entstehen, einschließlich Fahrwerksschäden. Gilt nicht für Fahrzeuge mit Zweiradantrieb, 9-Sitzer-Vans oder Elektrofahrzeuge. Das Fahren dieser Fahrzeugtypen auf F-Straßen führt zudem zum Erlöschen des SCDW.
• Tierschadenschutz (Animal Damage Protection): Deckt Schäden am Fahrzeug ab, die durch Tiere wie Pferde oder Schafe verursacht werden.
d. Roadside Protection Premium (Pannenhilfe-Schutz)
• Nicht in einem Standard-Versicherungspaket enthalten; muss separat erworben werden. Dieses Paket deckt ausschließlich die Kosten für Hilfeleistungen und Lieferdienste ab; es deckt nicht die Kosten für verlorene, beschädigte oder Ersatzteile ab, sofern dies nicht ausdrücklich im jeweiligen Versicherungspaket angegeben ist. Der Schutz umfasst: Einsatz und Lieferung bei Schlüsselverlust an den Standort des Mieters; Abschleppdienst und Pannenhilfe; Bergung und Rettung auf F-Straßen; Hilfe bei platten Reifen; Kraftstofflieferung bei leerem Tank; Hilfe bei leerer Batterie; 24/7-Pannenhotline von Lotus Car Rental.
• Selbstbeteiligung: 0 ISK für Standardeinsätze. Entsteht der Einsatz durch Fahrlässigkeit des Fahrers, Fahren auf einer gesperrten Straße oder Fahren abseits der Straße, werden dem Mieter die vollen Einsatzkosten berechnet, unabhängig davon, ob Roadside Protection Premium erworben wurde.
• Berechtigt den Mieter nicht, ohne vorherige Zustimmung von Lotus Car Rental eigene Pannenhilfe- oder mechanische Dienstleistungen zu beauftragen.
• Es besteht kein Schutz in Fällen von Fahrlässigkeit des Fahrers, etwa Weiterfahren mit einem platten Reifen mit daraus resultierendem Felgenschaden, Fahren auf einer gesperrten Straße oder Fahren abseits der Straße.
32. Die folgenden Schäden und Vorfälle sind durch keine Versicherung abgedeckt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
A. Vorsätzliche Schäden oder grobe Fahrlässigkeit des Fahrers
B. Fahren unter dem Einfluss von Substanzen
C. Rauchen oder Dampfen jeglicher Art im Fahrzeuginneren; bei Verstoß fällt eine Reinigungsgebühr von mindestens 50.000 ISK an
D. Rennen oder Testfahrten
E. Krieg, Bürgerunruhen oder Aufstände
F. Tierschäden (nur Platinum)
G. Brand- oder sonstige Schäden an Innenflächen, Einrichtungen, Vorrichtungen oder anderen Gegenständen im Fahrzeug. Dies umfasst Schäden an Camper-Innenausstattungen, Ausrüstung und Mobiliar sowie an Dachzeltstrukturen und deren Komponenten.
H. Schäden an Rädern, Reifen, Aufhängung und zugehörigen Komponenten (nur Platinum)
I. Getriebe-/Fahrwerksschäden durch unwegsame Straßen (nur Platinum)
J. Schäden in eingeschränkten Bereichen:
• gesperrte Bereiche / Bereiche abseits der Straße
• Strände, Schneeverwehungen usw.
• Flüsse (nur Platinum), Durchquerung des Flusses Krossá auf der F249 (nicht abgedeckt)
• F-Straßen in nicht zugelassenen Fahrzeugen (z. B. 2WD, Vans, EVs)
K. Schäden durch Sand, Asche, Schotter (nur Gold/Platinum)
L. Karosserie-/Rahmenschäden durch Wind (nur Platinum)
M. Schäden durch Stehen, Sitzen, Klettern oder Abstellen von Gegenständen auf dem Dach, der Motorhaube oder einer anderen, nicht dafür vorgesehenen Außenfläche des Fahrzeugs. Dies umfasst Schäden an Dachzelten, Dachboxen und deren Befestigungspunkten durch unsachgemäße Nutzung oder übermäßige Belastung.
N. Schäden durch Meerwasser/Gischt (nicht abgedeckt)
O. Fehlendes oder beschädigtes Zubehör/Zusatzausstattung wie unter anderem GPS, WLAN, Kindersitze, Dachzelt und Dachbox (nicht abgedeckt)
P. Verlorene oder beschädigte Schlüssel
Q. Verwendung des falschen Kraftstoffs (nicht abgedeckt)
R. Probleme mit der 12V-Batterie (nur Roadside Protection Premium)
S. Schäden durch Gischt beim Seetransport (nicht abgedeckt)
T. Elektrofahrzeuge (EVs):
• Ist die Batterie vollständig entladen, trägt der Mieter die Kosten für das Aufladen/Abschleppen (nur Roadside Protection Premium)
• Verlorenes Ladekabel ist nicht abgedeckt
U. Schäden, die durch einen nicht in diesem Mietvertrag genannten Fahrer verursacht werden (siehe Klausel 5).
Vollständige Bedingungen unter www.sjova.is
33. Der/die Mieter kann/können bei der Buchung des Fahrzeugs den gesamten optionalen Versicherungsschutz ablehnen. Die Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten ist jedoch stets enthalten. Bei Ablehnung ist bei Ankunft eine Kaution von 500.000 ISK erforderlich. Alle Online-Preise beinhalten standardmäßig den Silver-Versicherungsplan.
34. Ein Kunde kann einen Streitfall an den Beschwerdeausschuss für Geschäfte mit Finanzunternehmen richten:
Úrskurðarnefnd um viðskipti við fjármálafyrirtæki,
Guðrúnartún 1, 105 Reykjavík, Tel.: 578-6500, E-Mail: fjarmal@nefndir.is
Formular und weitere Informationen unter www.nefndir.is/fjarmala
GPS-Tracker
35. Lotus Car Rental überwacht über einen Telematik-Dienstleister jedes mit einem Tracker ausgestattete Fahrzeug und erfasst folgende Daten: Fahrzeugposition, Geschwindigkeit, Beschleunigung, Aufpralldaten (einschließlich Standort, G-Kraft, Fehlermeldungen und Aufprallrichtung) sowie die eindeutige Kennung des im Fahrzeug verbauten Geräts. Zweck dieser Datenerfassung ist es: Fahrzeuge von Lotus Car Rental vor Verlust oder Diebstahl zu schützen; die Bearbeitung von Versicherungsansprüchen zu unterstützen; unbefugte Nutzung oder Bewegung von Fahrzeugen zu erkennen und darauf zu reagieren; Sicherheitsstandards und Verpflichtungen zum öffentlichen Wohl zu wahren; genaue Bestandsaufzeichnungen der Fahrzeuge zu führen; und das Fahrzeug im Falle einer Panne, eines Notfalls oder einer Pannenhilfeanforderung zu lokalisieren, damit Lotus Car Rental dem Mieter Hilfe schicken kann. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Lotus Car Rental.
Allgemeine Bestimmungen
36. Dieser Mietvertrag ist stets im Fahrzeug aufzubewahren, entweder in gedruckter oder elektronischer Form.
37. Bei Stornierungen, die 24 Stunden oder mehr vor der geplanten Abholzeit erfolgen, wird der volle Betrag erstattet. Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Abholzeit werden nicht erstattet; der Mieter hat jedoch die Möglichkeit, einen Gutschein über den vollen Buchungsbetrag zu erhalten, der bei zukünftigen Anmietungen bei Lotus Car Rental eingelöst werden kann. Dies gilt auch für Stornierungen infolge von Flugannullierungen aufgrund von Wetterbedingungen oder Entscheidungen der Fluggesellschaft.
38. Sollte/sollten der/die Mieter das Fahrzeug nicht zur geplanten Abholzeit abholen, ohne die Buchung storniert oder Lotus Car Rental kontaktiert zu haben, wird die Buchung als Nichterscheinen (No-Show) behandelt. 24 Stunden nach der geplanten Abholzeit verfällt der gesamte vorausbezahlte Betrag vollständig, ohne Rückerstattung oder Gutschein. Ist keine Zahlung mit der Buchung verknüpft, behält sich Lotus Car Rental das Recht vor, die Reservierung 6 Stunden nach der geplanten Abholzeit ohne Ankündigung zu stornieren, falls der Mieter das Fahrzeug nicht abholt oder eine Verspätung mitteilt. In solchen Fällen ist Lotus Car Rental nicht verpflichtet, das Fahrzeug über diesen Zeitraum hinaus bereitzuhalten.
39. Hat derselbe Mieter zwei oder mehr aktive Anmietungen bei Lotus Car Rental gleichzeitig, ist zum Zeitpunkt der Buchung eine Kaution von 20 % der Gesamtbuchungskosten aller gleichzeitigen Anmietungen fällig und zahlbar. Storniert der Mieter eine oder alle der gleichzeitigen Anmietungen innerhalb von 3 Monaten vor dem geplanten Abholdatum, verfällt die Kaution vollständig. Erfolgt die Stornierung mehr als 3 Monate vor dem geplanten Abholdatum, wird die Kaution vollständig erstattet.
40. Lotus Car Rental behält sich das Recht vor, nach billigem Ermessen jede Buchung abzulehnen oder zu stornieren oder die Herausgabe eines Fahrzeugs bei der Abholung zu verweigern, wenn die angegebenen Buchungsinformationen unvollständig, ungenau oder verdächtig sind, wenn der Mieter keinen gültigen Führerschein oder keine gültige Zahlungskarte auf den Namen des Mieters vorlegen kann oder wenn begründete Bedenken hinsichtlich der Berechtigung des Mieters oder der Wahrscheinlichkeit bestehen, dass das Fahrzeug in zufriedenstellendem Zustand zurückgegeben wird. In solchen Fällen gilt die Standard-Stornierungsrichtlinie von Lotus Car Rental.
41. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrags bedürfen der Schriftform.
42. Für Verträge auf Grundlage der oben genannten Bedingungen gilt isländisches Recht. Dies gilt auch für etwaige Schadenersatzansprüche. Es gilt ebenso für die Grundlage und die Berechnung von Entschädigungen. Dasselbe gilt für Schadenersatzansprüche aus Haftung außerhalb dieses Vertrags. Entstehen Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diesen Mietvertrag, werden sie vor dem Gerichtsstand von Lotus Car Rental verhandelt.
43. Streitigkeiten zwischen den Parteien dieses Mietvertrags können dem aktiven Schlichtungsausschuss des isländischen Verbraucherverbands und des isländischen Reiseverbands vorgelegt werden.
44. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, die Straßenverhältnisse zu kennen und zu wissen, ob die Straße geöffnet oder gesperrt ist.
Straßensteuer (Road Tax)
45. Ab dem 1. Januar 2026 schreibt das isländische Recht eine Straßensteuer von 1.550 ISK/Tag vor (ca. 10,50 € / 12,50 $, inkl. Bearbeitungsgebühr). Für Buchungen, die nach dem 23. Dezember 2025 vorgenommen werden, ist diese Gebühr im Mietpreis enthalten. Für Buchungen vor dem 23. Dezember 2025 wird diese Gebühr bei Ankunft berechnet.
Servicegebühren und sonstige Gebühren
46. Fahrzeugabholgebühr nach Schaden: 400 ISK/km (mindestens 35.000 ISK). Ersatzschlüssel-Liefergebühr (verlorene Schlüssel): 300 ISK/km. Verlust/Beschädigung eines Typ-2-Ladekabels: 50.000 ISK. Verlust/Beschädigung eines 220V-Ladekabels: 70.000 ISK. Verlust/Beschädigung eines GPS-Geräts: 45.000 ISK. Verlust/Beschädigung eines Wi-Fi-Dongles: 15.000 ISK. Verlust/Beschädigung einer Sitzerhöhung: 15.000 ISK. Verlust/Beschädigung eines Kindersitzes: 60.000 ISK. Verlust/Beschädigung einer Dachbox: 100.000 ISK.